Kinderschutz
professionell handeln - Kinder schützen (Kernprozess 2.12)
KiTas haben als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe die Aufgabe, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Der § 8 a SGB VIII regelt, dass Fachkräfte in KiTas bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gemeinsam mit einer „insofern erfahrenen Fachkraft“ (INSOFA), eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos vornehmen und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken sollen.
Zu den Kindeswohlgefährdungen
• Vernachlässigung
• Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung
• körperliche Misshandlung
werden neben den gesetzlichen Grundlagen Methoden der Gesprächsführung eingeübt, über Handlungsleitlinien informiert und Dokumentationshilfen, Notfallpläne und Hilfen zum Aufbau regionaler Netzwerke sowie geeignetes Präventionsmaterial vorgestellt.
Status:
Anmeldefrist: 31.05.2021
Kursnr.: 21KT010
Beginn: Mi., 16.06.2021, 09:00 - 17:00 Uhr
Dauer: eintägig
Kursort: Ev. Landeskirche Pfalz
Gebühr: 60,00 € ohne Verpflegung (inkl. MwSt.)
16.06.2021
09:00 - 17:00 Uhr
Roßmarktstraße 4, Ev. Landeskirche Pfalz